Mitglied werden

Herzlichen Willkommen im SV Frille-Wietersheim. Wir freuen uns auch euch!

Hier findet ihr die notwendigen Informationen und Unterlagen, um beim SV Frille-Wietersheim Mitglied zu werden.

Damit alles klappt brauchen wir einen ausgefüllten Mitgliedsantrag inkl. Bankverbindung, da die Beiträge aus Kostengründen im Lastschriftverfahren eingezogen werden (Ausnahmen werden ggf. nach formlosen Antrag beschlossen).

Für den Spielbetrieb im Fußball brauchen wir auch einen ausgefüllten Passantrag (Beim erstmaligen Antrag auch eine Kopie der Geburtsurkunde).

Beiträge:

Zurzeit erheben wir folgende Mitgliedsbeiträge:

Kinder/Jugendliche bis 21 Jahre  –         3,00 Euro monatlich (9,00 Euro viertelj.)
Erwachsene –                                          6,00 Euro monatlich (18,00 Euro viertelj.)
Familienbeitrag  –                                  10,00 Euro monatlich (30,00 Euro viertelj.)

Schüler, Azubis, Studenten, Wehrpflichtige bis 24 Jahre – 3,00 Euro monatlich ( 9,00 Euro viertelj.)
(Bitte Antrag auf Beitragsermäßigung stellen !!)

Datenschutz:

§29 DATENSCHUTZ; PERSÖNLICHKEITSRECHTE
1. Zur Erfüllung der Zwecke des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche
Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und verändert.
2. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Daten wie z. B. Adresse, Alter,
Bankverbindung, E‐Mail auf. Diese Informationen werden in einem vereinseigenen EDV‐System
gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
3. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von
dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des
Vereinszwecks nützlich sind (z. B. Speicherung der Faxnummer und der E‐Mail‐Adresse einzelner
Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betreffende Person ein schutzwürdiges
Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
4. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmen sind z.B. die Weitergabe an Verbände,
in denen der Verein Mitglied ist und dort zur Angabe, von z. B. Name, Alter und Sonstigem
verpflichtet ist. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z. B. Vorstandsmitglieder) die
vollständige Adresse mit Telefonnummer, E‐Mail‐Adresse sowie der Bezeichnung der Funktion
im Verein. Bei Teilnahme am Spielbetrieb und an Wettkämpfen meldet der Verein Ergebnisse
und besondere Ereignisse an den Verband.
5. Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, die im Verein eine besondere Funktion
ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine
Mitgliederliste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt. Zur Wahrnehmung der
satzungsmäßigen Rechte gibt der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die
Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, eine Mitgliederliste mit Namen und
Anschriften der Mitglieder an den Antragsteller aus.
6. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:
a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten;
b) Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;
c) Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern
weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt;
d) Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.
7. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt,
personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung
gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst
zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus
dem Verein hinaus weiter.
8. Der Verein macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und
die Ergebnisse von Turnieren sowie Feierlichkeiten, am Schwarzen Brett des Vereins, in der
Vereinszeitschrift und auf der Homepage des Vereins bekannt oder gibt entsprechende
Informationen an Pressevertreter weiter. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten
veröffentlicht werden.
9. Fotos und/oder Videoaufnahmen, die im Rahmen des Vereinslebens gemacht werden, sind
unbeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins in allen Medien, auch in bearbeiteter
Form, honorarfrei verwendbar.
10. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche
Veröffentlichung seiner Daten und Einschränkung der Persönlichkeitsrechte vorbringen. In
diesen Fällen unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung, soweit es
einem reibungslosen Ablauf nicht entgegensteht und ohne erhöhten Aufwand möglich
ist.

Downloads:

Hier findet ihr die Dateien zum Download:

  1. Satzung SV Frille-Wietersheim Stand 01.03.2013 |  (71 KB)
  2. Jugendordnung SV Frille-Wietersheim e.V. Stand 15.02.2014
  3. Antrag auf Vereinsmitgliedschaft |  (451 KB)

Den Antrag auf Spielberechtigung gibt es hier:

  1. Download Antrag auf Spielberechtigung | (440 KB)

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